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19.06.2015

Schließkraftmessung

Schließkraftmessung nach ASR A1.7 In der aktuell gültigen Arbeitsstättenregel A1.7 werden strikte Anforderungen an gewerblich genutzte Tür- und Toranlagen gestellt.

„Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.“ (ASR A 1.7, Abschnitt 10.2-1)

Zur konkreten Durchführung der Prüfung heißt es:

„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.“ (ASR A 1.7, Abschnitt 10.2-2)

Mit Hilfe unserer geeichten Messtechnik können wir diese Messungen im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsprüfung der Toranlagen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren.

 Merkblatt Betriebskraftmessung


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